Einblick in die Luftfrachtsicherheit am Flughafen Basel
Wir hatten die Gelegenheit bei DSV Air & Sea AG, einen spannenden Einblick in die Luftfrachtsicherheit am Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg zu erhalten. Vor Ort wurde anschaulich gezeigt, wie Waren mithilfe von Spürhunden kontrolliert und sichergemacht werden und wie der gesamte Prozess von der Warenannahme über die Sicherheitsprüfung bis hin zum Verladen organisiert ist. Besonders beeindruckend war zu sehen, wie effizient und strukturiert die einzelnen Schritte ineinandergreifen, um höchste Sicherheitsstandards im Luftfrachtverkehr zu gewährleisten.
Anlässlich dazu möchten wir über aktuelle regulatorische Entwicklungen der französischen Luftfahrtbehörde DGAC informieren. Hintergrund ist die Einführung einer neuen europäischen Verordnung zur Kontrolle und Inspektion von per Luftfracht exportierten Waren in hermetisch verschlossenen Behältern, die Ende November 2025 verabschiedet wurde. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 31. Dezember 2027, die verbindliche Anwendung startet am 1. Januar 2028.
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
Aufhebung der 25-Liter-Grenze: Alle Fässer können künftig geröntgt werden, sofern der Inhalt nicht röntgendicht ist. Bisher wollte die DGAC durchsetzen, dass Behälter mit grösserem Fassungsvermögen als 25L ab 01.01.2026 nur noch von Bekannten Versendern oder durch einen 3PL Reglementierten Beauftragten versendet werden können. Diese Obergrenze hat die Europäische Union allerdings aufgehoben. Nichtsdestotrotz werden röntgendichte Waren, welche Schwarzalarm auslösen, weiterhin eine spezielle Art der Sichermachung am Flughafen benötigen.
Wegfall einer Mindestgröße in der EU: Die Verordnung sieht grundsätzlich keine Volumengrenze mehr vor. Frankreich hält vorübergehend weiterhin an der 5-Liter-Schwelle fest und setzt sich auf EU-Ebene für eine Mindestgrenze ein.
Erweiterte Definition „hermetisch verschlossener Behälter“: Zukünftig umfasst diese auch versiegelte Beutel, Kartonverpackungen und weitere Formen – Frankreich beschränkt sich in der Übergangszeit weiterhin auf klassische Gebinde wie Fässer, Kanister oder Eimer.
Weiterhin Einsatz von Spürhunden an Flughäfen: Während der Übergangsphase bleibt diese Methode Standard. Perspektivisch erlaubt die Verordnung zusätzlich den Einsatz von Hunden nach Öffnung des Behälters.
Automatische Verlängerung bestehender Genehmigungen: Bereits erteilte Zulassungen bleiben gültig, es ist keine Neubeantragung erforderlich.
Wir beobachten die Entwicklungen weiterhin aufmerksam und informieren Sie, sobald neue Details oder konkrete Umsetzungsinformationen vorliegen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.